Art 17 Verbot des Missbrauchs der Rechte
Stand: 27.07.2026
Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu Art 17 MRK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EGMR, 12.06.2012 – 31098/08
- EGMR, 03.10.2019 – 55225/14
- EGMR, 08.09.2005 – 71477/01
- BVerwG, 19.12.2012 – 6 A 6.11Zitiert von 38
- BVerwG, 19.12.2012 – 6 A 6/11Vereinsverbot; Hilfsorganisation; Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus; Verhältnismäßigkeit
- EuGH, 23.04.2026 – C-24/26Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.04.2026 – C-318/26
- OVG Sachsen, 02.02.2026 – 3 C 90/21
- BVerfG, 15.01.2024 – 1 BvQ 1/24Erfolgloser isolierter Eilantrag bzgl der Handhabung von Verfahrensrecht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Anordnung der mündlichen Verhandlung entgegen dem Antrag des Verfügungsklägers nach § 937 Abs 2 ZPO) - Unzulässigkeit mangels Darlegung eines schweren Nachteils durch verzögerte Freigabe eines gesperrten Streaming-Accounts - zudem Subsidiarität gegenüber einfachrechtlichen RechtsbehelfenZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 17 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.