Art 16 Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen
Stand: 27.07.2026
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- EuGH, 19.11.2024 – C-808/21Zitiert von 5
- EuGH, 19.11.2024 – C-814/21Zitiert von 8
- EuGH, 11.01.2024 – C-808/21
- EGMR, 12.06.2012 – 31098/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Artikel 10, 11 und 14 sind nicht so auszulegen, als untersagten sie den Hohen Vertragsparteien, die politische Tätigkeit ausländischer Personen zu beschränken.