Art 34 Individualbeschwerden
Stand: 27.07.2026
Wird zitiert von 401
Nach Gewicht
- EGMR, 15.10.2020 – 40495/15; 37273/15; 40913/15
- EGMR, 01.06.2010 – 22978/05
- EGMR, 20.06.2019 – 497/17
- EuGH, 26.02.2015 – C-200/13 PZitiert von 1
- EuGH, 18.01.2007 – C-229/05Bekämpfung des Terrorismus: Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage einer in der Liste restriktiver Maßnahmen geführten Organisation KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
- EuGH, 26.02.2015 – C-176/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
401 Entscheidungen zu Art 34 MRK →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 34 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nichtstaatlichen Organisation oder Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte verletzt zu sein, mit einer Beschwerde befasst werden. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die wirksame Ausübung dieses Rechts nicht zu behindern.