Gesetze / EMRK

MRK

Art 12 Recht auf Eheschließung

Stand: 27.07.2026

71 Entscheidungen

Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.

Art 11 Art 13