Gesetze / EMRK

MRK

Art 12 Recht auf Eheschließung

Stand: 27.07.2026

71 Entscheidungen

Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.

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