Art 3 Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
Stand: 28.07.2026
Wird zitiert von 18
Nach Gewicht
- EGMR, 09.04.2024 – 39371/20
- EuGH, 07.09.2023 – C-128/22Zitiert von 2
- EuGH, 30.09.2010 – C-34/09Unionsbürgerschaft: Umfang des Aufenthaltsrechts drittstaatsangehöriger Eltern eines kleinkindlichen Unionsbürgers ohne vorherige Grenzüberschreitung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 104
- VG Freiburg, 01.10.2007 – 1 K 893/06Zitiert von 4
- EuGH, 04.09.2025 – C-650/25
- EuGH, 05.05.2022 – C-451/19Zitiert von 24
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 03.11.2021 – 34 L 143/21Zitiert von 1
- EuGH, 06.10.2021 – C-35/20Zitiert von 7
- EuGH, 27.02.2020 – C-836/18Zitiert von 22
18 Entscheidungen zu Art 3 EMRK-ZP4 →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 EMRK-ZP4 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/3#abs-1 (1) Niemand darf durch eine Einzel- oder Kollektivmaßnahme aus dem Hoheitsgebiet des Staates ausgewiesen werden, dessen Angehöriger er ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/3#abs-2 (2) Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Angehöriger er ist.