Gesetze / EMRK-ZP4

EMRK-ZP4

Art 3 Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger

Stand: 28.07.2026

18 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/3#abs-1 (1) Niemand darf durch eine Einzel- oder Kollektivmaßnahme aus dem Hoheitsgebiet des Staates ausgewiesen werden, dessen Angehöriger er ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/3#abs-2 (2) Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Angehöriger er ist.

Art 2 Art 4