Art 2 Freizügigkeit
Stand: 28.07.2026
Wird zitiert von 58
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 25.04.2014 – A 1 K 234/14
- VG Sigmaringen, 23.04.2014 – A 1 K 1148/13Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2015 – A 6 S 1259/14Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat weder verfassungs- noch unionsrechtlich zu beanstanden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- EuGH, 06.10.2015 – C-443/14, C-444/14
- BVerwG, 11.10.2022 – 1 C 9/21Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"Zitiert von 40
- BVerwG, 29.05.2019 – 6 C 8/18Beschränkung des Geltungsbereichs eines PassesZitiert von 68
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2025 – 11 S 1780/24Zitiert von 3
- VGH Bayern, 15.07.2024 – 19 C 23.1382Zitiert von 1
- EuGH, 18.01.2024 – C-562/22Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 2 EMRK-ZP4 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/2#abs-1 (1) Jede Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/2#abs-2 (2) Jeder Person steht es frei, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/2#abs-3 (3) Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK-ZP4/2#abs-4 (4) Die in Absatz 1 anerkannten Rechte können ferner für bestimmte Gebiete Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt sind.