Art 99 Inkrafttreten und Anwendung
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/99#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/99#abs-2 (2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
Wird zitiert von 179 Entscheidungen zu Art 99 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 – 17 Sa 37/20Datenschutz - Immaterieller Schadensersatz - Art. 82 DSGVO - Kein Anspruch wegen Datenübermittlung in die USA Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- OLG Stuttgart, 13.12.2023 – 4 U 51/23Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 – 4 U 20/23Datenschutzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden wegen eines Scraping-Vorfalls Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 88
- EuGH, 22.06.2023 – C-579/21Datenschutz: Reichweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hinsichtlich der in Protokolldateien enthaltenen Informationen über Datenabfragen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 55
- OLG Hamburg, 08.07.2026 – 11 VKI 1/24Datenschutzrecht: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit einer Musterfeststellungsklage wegen DSGVO-Schadensersatzes mit Art. 80 DSGVO und zur Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 15.08.2023 – 7 U 19/23Facebook-Scraping: Kein Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens durch bloßen Kontrollverlust über Nutzerdaten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 125
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 30.07.2026 – 19 U 153/25Online-Glücksspiel: Zulässigkeit einer Stufenklage auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zur Bezifferung von Rückforderungsansprüchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 23.06.2026 – VI ZR 97/22Begriff des immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO bei der Fehlversendung personenbezogener Bewerberdaten; Voraussetzungen eines präventiven Unterlassungsanspruchs bei DatenschutzverstößenZitiert von 2
- BGH, 21.05.2026 – V ZB 90/25Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einsicht in Akten der Zwangsversteigerung ohne SchwärzungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 99 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.