Art 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/24#abs-1 (1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/24#abs-2 (2) Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/24#abs-3 (3) Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen.
Wird zitiert von 78 Entscheidungen zu Art 24 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 02.12.2025 – C-492/23Zitiert von 8
- EuGH, 14.12.2023 – C-340/21Datenschutz-Grundverordnung: Befürchtung eines künftigen Missbrauchs personenbezogener Daten als immaterieller Schaden Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 185
- EuGH, 27.10.2022 – C-129/21Zitiert von 6
- EuGH, 28.04.2022 – C-129/21
- EuGH, 27.04.2023 – C-340/21
- BSG, 20.01.2021 – B 1 KR 7/20 RKrankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur - Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht - Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit - Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht - Überwachung durch die Aufsichtsbehörden - gerichtliche ÜberprüfbarkeitZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.04.2026 – C-326/26Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 02.03.2026 – 1 U 1/24
- VG Ansbach, 17.02.2026 – AN 10 S 25.2871
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 24 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.