Art 2 Sachlicher Anwendungsbereich
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/2#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/2#abs-2 (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/2#abs-3 (3) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001. Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und sonstige Rechtsakte der Union, die diese Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, werden im Einklang mit Artikel 98 an die Grundsätze und Vorschriften der vorliegenden Verordnung angepasst.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/2#abs-4 (4) Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG und speziell die Vorschriften der Artikel 12 bis 15 dieser Richtlinie zur Verantwortlichkeit der Vermittler unberührt.
Wird zitiert von 263 Entscheidungen zu Art 2 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.09.2026 – I ZR 289/25DSGVO: EuGH-Vorlage zur Reichweite der Haushaltsausnahme bei Videoüberwachung und zur Auswirkung von Informationspflichten auf die Rechtmäßigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BGH, 17.09.2026 – I ZR 256/25Datenschutzrecht: EuGH-Vorlage zur Auslegung der Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- EuGH, 16.01.2024 – C-33/22Zitiert von 9
- BGH, 06.05.2025 – VI ZR 53/23EuGH-Vorlage zu Schadensersatzklage wegen Verletzung der Pflicht zur Auskunft über Verarbeitung von personenbezogenen Daten in BußgeldverfahrenZitiert von 4
- EuGH, 25.09.2025 – C-733/25
- VG Düsseldorf, 16.01.2025 – 29 K 3891/23
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 23.07.2026 – 13 K 5693/24Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage auf Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO mangels vorherigen Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Traunstein, 17.07.2026 – 9 O 1560/24Datenschutzrecht: Kein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei fehlendem Nachweis der Betroffenheit von einem Datenleck Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 16.07.2026 – C-209/23Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 2 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.