Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 1 Gegenstand und Ziele

Stand: 10.07.2026

Datenschutzrecht2 Fassungen92 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/1#abs-1 (1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/1#abs-2 (2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/1#abs-3 (3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

→Art 2