Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz

Datenschutzrecht2 Fassungen657 Entscheidungen

Für Art 82 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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