Art 81 Aussetzung des Verfahrens
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/81#abs-1 (1) Erhält ein zuständiges Gericht in einem Mitgliedstaat Kenntnis von einem Verfahren zu demselben Gegenstand in Bezug auf die Verarbeitung durch denselben Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, das vor einem Gericht in einem anderen Mitgliedstaat anhängig ist, so nimmt es mit diesem Gericht Kontakt auf, um sich zu vergewissern, dass ein solches Verfahren existiert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/81#abs-2 (2) Ist ein Verfahren zu demselben Gegenstand in Bezug auf die Verarbeitung durch denselben Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter vor einem Gericht in einem anderen Mitgliedstaat anhängig, so kann jedes später angerufene zuständige Gericht das bei ihm anhängige Verfahren aussetzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/81#abs-3 (3) Sind diese Verfahren in erster Instanz anhängig, so kann sich jedes später angerufene Gericht auf Antrag einer Partei auch für unzuständig erklären, wenn das zuerst angerufene Gericht für die betreffenden Klagen zuständig ist und die Verbindung der Klagen nach seinem Recht zulässig ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 81 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 12.01.2023 – C-132/21Datenschutz-Grundverordnung: Nebeneinander und unabhängige Ausübung der verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- OLG Koblenz, 18.05.2022 – 5 U 2141/21Datenschutzrecht: Voraussetzungen und Höhe des immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO wegen Übermittlung einer streitigen Forderung an die SCHUFA Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- VG Hannover, 05.06.2025 – 10 A 4017/23
- LG Memmingen, 29.07.2024 – 26 O 1031/23Zitiert von 1
- LG Lübeck, 28.03.2024 – 15 O 214/23Zitiert von 1
- LG Memmingen, 09.03.2023 – 35 O 1036/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Memmingen, 16.02.2023 – 24 O 913/22Zitiert von 2
- EuGH, 08.09.2022 – C-132/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 81 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.