Art 3 Räumlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht
betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist;
das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.
Wird zitiert von 94 Entscheidungen zu Art 3 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 07.10.2019 – 5 Bf 291/17Zitiert von 10
- OVG Hamburg, 07.10.2019 – 5 Bf 279/17Zitiert von 9
- EuGH, 15.06.2021 – C-645/19DSGVO: Befugnis einer nicht federführenden Aufsichtsbehörde zur Klageerhebung bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- EuG, 03.09.2025 – T-553/23Zitiert von 1
- VG Schwerin, 29.04.2021 – 1 A 1343/19 SNZitiert von 3
- VGH Bayern, 20.05.2020 – 12 B 19.1648Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 30.07.2026 – 19 U 153/25Online-Glücksspiel: Zulässigkeit einer Stufenklage auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zur Bezifferung von Rückforderungsansprüchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 23.06.2026 – VI ZR 97/22Begriff des immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO bei der Fehlversendung personenbezogener Bewerberdaten; Voraussetzungen eines präventiven Unterlassungsanspruchs bei DatenschutzverstößenZitiert von 2
- LG Freiburg, 29.05.2026 – 8 O 203/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.