Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes
Stand: 01.08.2021
Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 8 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16Vereinbarkeit der Ernennung von Beamten zu Richtern auf Zeit nach §§ 17 Nr. 3, 18 VwGO mit dem GrundgesetzZitiert von 38
- BGH, 16.10.2008 – RiZ (R) 2/08
- BAG, 16.05.2002 – 8 AZR 412/01Fehlerhafte Gerichtsbesetzung: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters nach Ablauf der Amtszeit trotz anschließender Wiederernennung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- SG Dortmund, 09.03.2021 – S 48 KR 6141/19Zitiert von 1
- OLG Rostock, 03.02.2021 – 17 Verg 7/20Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 – OVG 4 S 21.19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 – OVG 4 S 30.18Zitiert von 11
- OVG NRW, 12.03.2018 – 5 A 2439/17.AZitiert von 2
- OLG Hamm, 06.12.2012 – I-15 Sbd 1/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
25.06.2021 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2099)
BGBl. 2021 I S. 2099
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.