Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 7 Universitätsprofessoren
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 28.08.2003 – 5 StR 232/03Zitiert von 2
- OVG NRW, 20.06.2024 – 3 A 1233/24
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 – 4 K 5302/15
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 – 2 L 115/06Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Jeder ordentliche Professor der Rechte an einer Universität im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist zum Richteramt befähigt.