Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes
Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.
Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiGRichter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.