Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/14#abs-1 (1) Ein Beamter auf Lebenszeit oder auf Zeit kann zum Richter kraft Auftrags ernannt werden, wenn er später als Richter auf Lebenszeit verwendet werden soll.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DRiG/14#abs-2 (2) (weggefallen)
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 14 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16Vereinbarkeit der Ernennung von Beamten zu Richtern auf Zeit nach §§ 17 Nr. 3, 18 VwGO mit dem GrundgesetzZitiert von 38
- BGH, 13.11.2002 – RiZ (R) 3/01
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 – 1 M 79/10Zitiert von 3
- BVerfG, 27.06.1974 – 2 BvR 429/72, 2 BvR 641/72, 2 BvR 700/72, 2 BvR 813/72, 2 BvR 9/73, 2 BvR 24/73, 2 BvR 25/73, 2 BvR 47/73, 2 BvR 215/73, 2 BvR 370/73, 2 BvR 388/73, 2 BvR 390/73, 2 BvR 682/73, 2 BvR 693/73 · Amtsbezeichnung der RichterZitiert von 2
- OVG Bremen, 10.11.2025 – 2 B 219/25
- OLG Hamm, 06.12.2012 – I-15 Sbd 1/12
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.07.1979 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I 1301)
BGBl. 1979 I S. 1301
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.