Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz
BuchPrG§ 2 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/2#abs-1 (1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/2#abs-2 (2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/2#abs-3 (3) Letztabnehmer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Bücher zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf erwirbt.
Änderungsverlauf
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31.07.2016 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I 1937)
BGBl. 2016 I S. 1937
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.