Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/3#abs-1 (1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
will.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/3#abs-2 (2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
Wird zitiert von 316 Entscheidungen zu § 3 BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 13.05.2014 – 7 K 3454/12Betäubungsmittelrecht: Erlaubnis- und Genehmigungspflicht für die Ausfuhr ausgenommener Zubereitungen im Wege des Versandhandels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
- OVG NRW, 19.08.2015 – 13 A 1299/14Zitiert von 13
- BVerwG, 19.05.2005 – 3 C 17.04Zitiert von 28
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 8281/01
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 36/02
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 8135/02Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2026 – 2 StR 218/26Strafverfahren: Anforderungen an die Bezeichnung von Betäubungsmittel- und Waffendelikten im Urteilstenor sowie Voraussetzungen der erweiterten Einziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
- LG Ravensburg, 07.04.2026 – 5 NBs 26 Js 25093/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.