Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 7 Antrag
Stand: 01.04.2024
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 7 BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 15.10.2019 – 7 K 9784/17
- VG Köln, 29.06.2023 – 7 K 5822/21
- OVG NRW, 23.03.2007 – 13 E 1542/06Zitiert von 5
- VG Köln, 02.07.2024 – 7 K 3847/21
- VGH Bayern, 06.03.2024 – 16a D 22.1589Zitiert von 3
- VG Köln, 08.07.2014 – 7 K 4020/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.06.2014 – 13 A 414/11Zitiert von 11
- VG Köln, 17.07.2012 – 7 K 1634/12Zitiert von 1
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 8281/01
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 7 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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02.07.2018 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2018 (BGBl. I 1078)
BGBl. 2018 I S. 1078
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.