Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BrVSchV · GVBl.II/13, [Nr. 83]

Verordnung über die Organisation und die Durchführung von Brandverhütungsschauen (Brandverhütungsschauverordnung - BrVSchV)

12 Normen · Ausgangsfassung vom 13.12.2013 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Brandverhütungsschau
  2. § 2 Zuständigkeiten
  3. § 3 Beauftragung
  4. § 4 Fachliche Qualifikation, Fortbildung
  5. § 5 Durchführung
  6. § 6 Beteiligung Anderer
  7. § 7 Objekte der Brandverhütungsschau
  8. § 8 Umfang der Brandverhütungsschau
  9. § 9 Niederschrift, Anordnung der Mängelbeseitigung
  10. § 10 Nachschau
  11. § 11 Verzicht auf eine Brandverhütungsschau
  12. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  13. Anlage (zu § 7 Absatz 1)

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 12 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 8 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.30)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    26.04.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.04.2019

    § 4 geändert

    GVBl. II 2019, Nr. 34

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).