Gesetze / Gesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften
BewÄndG§ 2
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- BVerfG, 10.02.1987 – 1 BvL 18/81Höhere steuerliche Belastung der aufgrund besonderer Gestaltung und Ausstattung im Sachwertverfahren bewerteten Einfamilienhäuser im Verhältnis zu den im Ertragswertverfahren bewerteten EinfamilienhäusernZitiert von 37
- BFH, 17.12.2014 – II R 14/13(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014 II R 16/13 - Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 3
- BFH, 22.10.2014 – II R 16/13Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der VerfassungsmäßigkeitZitiert von 25
- BFH, 22.10.2014 – II R 37/14(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014 II R 16/13 - Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 2
- BVerfG, 22.06.1995 – 2 BvL 37/91Vermögensteuerliche Belastung von einheitswertgebundenen GrundbesitzZitiert von 193
- BFH, 10.08.1984 – III R 18/76Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 10.04.2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12Unvereinbarkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Erhebung der Grundsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GGZitiert von 125
- BGH, 02.04.2009 – V ZB 157/08Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 23.01.2006 – 25 K 2643/05Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BewÄndG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Sind Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 nach § 77 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1965 vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes festgestellt worden, so ist der Feststellungsbescheid aufzuheben.