Anlage 23 (zu § 187 Abs. 2 Satz 2)Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent der Jahresmiete oder üblichen Miete (ohne Betriebskosten)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3070)
| Restnutzungsdauer | Grundstücksart | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| Mietwohngrundstück | gemischt genutztes Grundstück mit einem gewerblichen Anteil von bis zu 50% (berechnet nach der Wohn- bzw. Nutzfläche) | gemischt genutztes Grundstück mit einem gewerblichen Anteil von mehr als 50% (berechnet nach der Wohn- bzw. Nutzfläche) | Geschäftsgrundstück | |
| ≥ 60 Jahre | 21 | 21 | 18 | |
| 40 bis 59 Jahre | 23 | 22 | 20 | |
| 20 bis 39 Jahre | 27 | 24 | 22 | |
| < 20 Jahre | 29 | 26 | 23 | |
Änderungsverlauf
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02.12.2024 Ausfertigung
Anlage 23 eingefügt durch Artikel 36 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 387)
BGBl. 2024 I Nr. 387
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16.12.2022 Ausfertigung
Anlage 23 neu gefasst durch Artikel 20 1. 1. 2022 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2294)
BGBl. 2022 I S. 2294
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24.12.2008 Ausfertigung
Anlage 23 eingefügt und aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I 3018)
BGBl. 2008 I S. 3018
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