Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 62 Arten und Bewertung der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung

SteuerrechtBund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/62?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere

1.
die Binnenfischerei,
2.
die Teichwirtschaft,
3.
die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,
4.
die Imkerei,
5.
die Wanderschäferei,
6.
die Saatzucht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/62?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für die Arten der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung werden im vergleichenden Verfahren abweichend von § 38 Abs. 1 keine Vergleichszahlen, sondern unmittelbare Vergleichswerte ermittelt.

§ 109a § 121