§ 250 Bewertung der bebauten Grundstücke
Stand: 10.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/250#abs-1 (1) Der Grundsteuerwert bebauter Grundstücke ist nach dem Ertragswertverfahren (Absatz 2) oder dem Sachwertverfahren (Absatz 3) zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/250#abs-2 (2) Im Ertragswertverfahren nach den §§ 252 bis 257 sind zu bewerten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/250#abs-3 (3) Im Sachwertverfahren nach den §§ 258 bis 260 sind zu bewerten:
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 250 BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 – 5 K 3699/25Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 – 5 K 2074/25Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 – 5 K 3234/25Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 24.08.2026 – 5 K 3134/25Rechtswidrigkeit nach Grundstücksarten differenzierender Hebesätze bei der Grundsteuer B wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 10.03.2026 – 5 K 7062/25Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 04.12.2025 – 5 K 5238/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 – 3 K 3167/24
- FG Köln, 24.02.2026 – 4 K 640/25
- FG Köln, 24.02.2026 – 4 K 1820/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 250 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.11.2019 Ausfertigung
§ 250 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I 1794)
BGBl. 2019 I S. 1794
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.