§ 247 Bewertung der unbebauten Grundstücke
Stand: 12.12.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/247#abs-1 (1) Der Grundsteuerwert unbebauter Grundstücke ermittelt sich regelmäßig durch Multiplikation ihrer Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert (§ 196 des Baugesetzbuchs). Soweit in den §§ 243 bis 262 sowie in den Anlagen 36 bis 43 nichts anderes bestimmt ist, werden Abweichungen zwischen den Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks mit Ausnahme unterschiedlicher
nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/247#abs-2 (2) Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs auf den Hauptfeststellungzeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/247#abs-3 (3) Wird von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Wert des unbebauten Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 247 BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 09.01.2025 – 11 V 2128/24 A (BG)
- FG Düsseldorf, 25.10.2024 – 11 V 1564/24 A(Gr,BG)
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1295/23Grundsteuerwertfeststellung: Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsvorschriften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1429/23Zitiert von 11
- BFH, 20.01.2026 – II B 50/25Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand "Land- und Forstwirtschaft"Zitiert von 1
- BFH, 12.11.2025 – II R 25/24(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.11.2025 II R 3/25 - Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell)Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 25.06.2026 – 11 K 21/24 Gr
- BFH, 17.06.2026 – II R 7/24Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der SchenkungsteuerZitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 – 3 K 3167/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 247 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.12.2024 Ausfertigung
§ 247 geändert durch Artikel 36 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 387)
BGBl. 2024 I Nr. 387
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03.06.2021 Ausfertigung
§ 247 eingefügt durch Artikel 8 31. 12. 2028 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I 1498)
BGBl. 2021 I S. 1498
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26.11.2019 Ausfertigung
§ 247 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I 1794)
BGBl. 2019 I S. 1794
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