Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 248 Begriff der bebauten Grundstücke

Stand: 10.12.2019

SteuerrechtBund7 Entscheidungen

Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.

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