§ 76
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.
Änderungsverlauf
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21.12.2021 Ausfertigung
§ 76 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2021 (BGBl. II 1282)
BGBl. 2021 II S. 1282
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 76 umnummeriert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 3338)
BGBl. 2021 I S. 3338
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30.11.2019 Ausfertigung
§ 76 neu gefasst durch Artikel 13 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I 1942)
BGBl. 2019 I S. 1942
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01.06.2017 Ausfertigung
§ 76 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I 1396)
BGBl. 2017 I S. 1396
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