Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 91 Mitbestimmungsrecht
Stand: 10.06.2019
Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 91 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Niedersachsen, 20.03.2003 – 4 TaBV 108/00Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 09.01.2018 – 3 TaBVGa 6/17Zitiert von 10
- BAG, 01.07.2003 – 1 ABR 20/02Betriebliche Mitbestimmung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der zeitlichen Lage bezahlter Kurzpausen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BAG, 28.03.2017 – 1 ABR 25/15Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer GefährdungZitiert von 35
- BAG, 08.06.2004 – 1 ABR 4/03Einigungsstelle zum Gesundheitsschutz: Unwirksamkeit des Spruchs bei Überlassung der konkreten Regelung an den Arbeitgeber Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
- BAG, 08.06.2004 – 1 ABR 13/03Betriebliche Mitbestimmung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zum Gesundheitsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 58
Zuletzt entschieden
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2024 – 21 TaBV 7/24Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 02.08.2023 – 12 TaBV 46/22Zitiert von 1
- ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 – 6 BV 107/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 91 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.