Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 108 Sitzungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Nach Gewicht
- LAG Hamburg, 14.06.2023 – 7 TaBV 1/23Zitiert von 1
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2015 – 7 TaBV 2158/14
- LAG Hamm, 30.04.2010 – 13 TaBV 94/09Zitiert von 1
- LAG Hessen, 07.02.2017 – 4 TaBV 155/16
- ArbG Berlin, 01.07.2016 – 28 Ca 38/16
- ArbG Berlin, 30.10.2015 – 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15, 28 Ca 7745/15, 28 Ca 12279/15
Zuletzt entschieden
- ArbG Hamburg, 15.11.2022 – 11 BV 16/22Zitiert von 2
- ArbG Frankfurt am Main, 22.06.2020 – 25 BV 446/20Zitiert von 1
- BAG, 17.12.2019 – 1 ABR 35/18 · Wirtschaftsausschuss - EinigungsstelleZitiert von 1
21 Entscheidungen zu § 108 BetrVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 108 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/108#abs-1 (1) Der Wirtschaftsausschuss soll monatlich einmal zusammentreten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/108#abs-2 (2) An den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat der Unternehmer oder sein Vertreter teilzunehmen. Er kann sachkundige Arbeitnehmer des Unternehmens einschließlich der in § 5 Abs. 3 genannten Angestellten hinzuziehen. Für die Hinzuziehung und die Verschwiegenheitspflicht von Sachverständigen gilt § 80 Abs. 3 und 4 entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/108#abs-3 (3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/108#abs-4 (4) Der Wirtschaftsausschuss hat über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/108#abs-5 (5) Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats zu erläutern.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/108#abs-6 (6) Hat der Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat eine anderweitige Wahrnehmung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses beschlossen, so gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.