Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 30h
Stand: 10.06.2019
§ 20 Absatz 1 gilt für Entgeltumwandlungen, die auf Zusagen beruhen, die nach dem 29. Juni 2001 erteilt werden.
Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVGStand: 10.06.2019
§ 20 Absatz 1 gilt für Entgeltumwandlungen, die auf Zusagen beruhen, die nach dem 29. Juni 2001 erteilt werden.