Gesetze / Schwangerschaftskonfliktgesetz
SchKG§ 11 Übergangsregelung
Stand: 14.11.2024
Die Anerkennung einer Beratungsstelle auf Grund II.4 der Entscheidungsformel des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BGBl. I S. 820) steht einer Anerkennung auf Grund des § 8 Absatz 1 und des § 9 dieses Gesetzes gleich.
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- VG Hannover, 26.08.2002 – 10 A 2141/01Zitiert von 1
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