Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgStkV · GVBl.II/02, [Nr. 08] S.178

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung am Studienkolleg (Brandenburgische Studienkollegverordnung - BbgStkV)

27 Normen · Ausgangsfassung vom 12.03.2002 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Aufgaben des Studienkollegs
  2. § 2 Rechtsstellung der Studierenden am Studienkolleg
  3. § 3 Dauer und Abschluss der Ausbildung
  4. § 4 Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität
  5. § 5 Wechsel des Studienkollegs
  6. § 6 Bewerbung für das Studienkolleg
  7. § 7 Aufnahmetest
  8. § 8 Auswahlverfahren
  9. § 9 Studienorganisation
  10. § 10 Lehrinhalte und Prüfungen
  11. § 11 Prüfungsausschuss
  12. § 12 Fachausschuss
  13. § 13 Schriftliche Prüfung
  14. § 14 Mündliche Prüfung
  15. § 15 Bewertung der Prüfungsleistungen
  16. § 16 Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
  17. § 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
  18. § 18 Leistungsbewertung während der Ausbildung
  19. § 19 Zweck der Prüfung
  20. § 20 Umfang der Feststellungsprüfung
  21. § 21 Meldung und Zulassung zur Feststellungsprüfung
  22. § 22 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  23. § 23 Feststellung der Prüfungsergebnisse, Zeugnis
  24. § 24 Ergänzungsprüfung
  25. § 28 Folgeänderung
  26. § 29 (aufgehoben)
  27. § 30 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
  28. Anlage 1 : Stundentafeln der Schwerpunktkurse

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.29)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    19.11.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.11.2007

    Inhaltsangabe, §§ 1, 6, 8, 10, 16, 23, 28 geändert, §§ 25-27, 29, Anlagen 4 und 5 aufgehoben

    GVBl. II 2007, Nr. 25, S. 467

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).