Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Studienkollegverordnung
BbgStkV§ 29 (aufgehoben)
Stand: 02.08.2026
Für § 29 BbgStkV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.