Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Spielhallengesetz
BbgSpielhG§ 3 Beschränkungen von Spielhallen
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 28.02.2022 – VG 8 K 471/18
- VG Potsdam, 05.09.2019 – 3 K 2260/16Zitiert von 7
- VG Cottbus, 02.10.2017 – 3 L 424/17Zitiert von 11
- VG Cottbus, 07.09.2020 – 3 K 786/17
- VG Potsdam, 05.09.2019 – 3 K 4153/16Zitiert von 1
- VG Cottbus, 28.07.2020 – 3 K 107/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 20.10.2022 – 3 L 527/22
- VG Cottbus, 29.10.2020 – 3 K 2495/17
- VG Potsdam, 05.09.2019 – 3 K 2117/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BbgSpielhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/3#abs-1 (1) Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/3#abs-2 (2) Die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit einer oder weiteren Spielhallen, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex, untergebracht ist, ist ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/3#abs-3 (3) Der Betrieb einer Spielhalle läuft den Zielen des § 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 zuwider und ist unzulässig, wenn ihr Abstand zu einer Wettvermittlungsstelle 200 Meter Luftlinie unterschreitet.
Einzelnorm