Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Spielhallengesetz

BbgSpielhG

§ 3 Beschränkungen von Spielhallen

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen10 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/3#abs-1 (1) Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/3#abs-2 (2) Die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit einer oder weiteren Spielhallen, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex, untergebracht ist, ist ausgeschlossen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/3#abs-3 (3) Der Betrieb einer Spielhalle läuft den Zielen des § 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 zuwider und ist unzulässig, wenn ihr Abstand zu einer Wettvermittlungsstelle 200 Meter Luftlinie unterschreitet.

Einzelnorm

§ 2 § 4