Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Spielhallengesetz
BbgSpielhG§ 2 Erlaubnis
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 07.09.2020 – 3 K 786/17
- VG Cottbus, 28.02.2022 – VG 8 K 471/18
- VG Potsdam, 05.09.2019 – 3 K 2117/17Zitiert von 1
- VG Cottbus, 29.10.2020 – 3 K 2495/17
- VG Potsdam, 05.09.2019 – 3 K 4153/16Zitiert von 1
- VG Cottbus, 28.07.2020 – 3 K 107/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 20.10.2022 – 3 L 527/22
- VG Potsdam, 05.09.2019 – 3 K 2260/16Zitiert von 7
- VG Cottbus, 05.04.2019 – 3 L 214/18Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BbgSpielhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/2#abs-1 (1) Die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle bedarf unbeschadet sonstiger Genehmigungserfordernisse für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle einer Erlaubnis nach diesem Gesetz. Insbesondere finden die Gewerbeordnung einschließlich der sich hieraus ergebenden gesonderten Genehmigungserfordernisse und die Spielverordnung sowie die auf diesen Rechtsgrundlagen erlassenen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung weiterhin Anwendung, soweit nicht in diesem Gesetz abweichende Bestimmungen enthalten sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/2#abs-2 (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu versagen, wenn
ein Sozialkonzept gemäß § 5 nicht vorgelegt wird,
die Errichtung der Spielhalle den Beschränkungen des § 3 widerspricht oder
die Errichtung und der Betrieb der Spielhalle den Anforderungen des § 4 zuwiderlaufen würde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/2#abs-3 (3) Die Erlaubnis ist auf maximal 15 Jahre zu befristen und unter dem Vorbehalt des Widerrufs zu erteilen. Für die Erlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 2 500 Euro zu entrichten. Mit der Gebühr sind alle Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis und der Überwachung abgegolten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg. Die Erlaubnis kann auch nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/2#abs-4 (4) Die Erlaubnis kann unbeschadet der Widerrufsgründe nach § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg auch widerrufen werden, wenn
nachträglich Tatsachen eintreten, die eine Versagung der Erlaubnis nach Absatz 2 rechtfertigen würden, oder
die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle in schwerwiegender Weise gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach diesem Gesetz sowie der erteilten Erlaubnis obliegen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/2#abs-5 (5) Die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle ist verpflichtet, jede Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Tatsachen der zuständigen Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSpielhG/2#abs-6 (6) Die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle hat den Beauftragten der zuständigen Erlaubnisbehörde auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen. Die Beauftragten sind befugt, zum Zwecke der Überwachung Grundstücke und Geschäftsräume der Betreiberin oder des Betreibers einer Spielhalle während der üblichen Geschäftszeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich Unterlagen vorlegen zu lassen, soweit diese zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlich sind, und in diese Einsicht zu nehmen.
Einzelnorm