Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgPBWoG · GVBl.I/09, [Nr. 13] S.298
Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG)
31 Normen · Ausgangsfassung vom 08.07.2009 · 9 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Ziele und Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss vom Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Einrichtungen und ihnen gleichgestellte Wohnformen
- § 5 Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung
- § 6 Allgemeine Anforderungen
- § 7 Allgemeine Anzeigepflicht
- § 8 Zusätzliche Qualitätsanforderungen
- § 9 Strukturanforderungen
- § 10 Ausnahmen von Strukturanforderungen
- § 11 Wahlmöglichkeiten und Verantwortungsübertragung
- § 12 Zusätzliche Anzeigepflichten
- § 13 Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
- § 14 Zusätzliche Leistungen an Leistungsanbieter und Beschäftigte
- § 15 Individuelle Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
- § 16 Gemeinschaftliche Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner, Ombudspersonen
- § 17 Beratung und Verbraucherschutz
- § 18 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- § 19 Überwachung
- § 20 Bekanntgabe von Prüfergebnissen
- § 21 Befugnisse bei Mängeln
- § 22 Beratung bei Mängeln
- § 23 Anordnungen zur Mängelbeseitigung
- § 24 Betriebsuntersagung
- § 25 Ordnungswidrigkeiten
- § 26 Zuständige Behörde
- § 27 Arbeitsgemeinschaften
- § 28 Zusammenarbeit mit anderen Behörden und öffentlichen Stellen
- § 29 Übergangsregelungen
- § 30 Einschränkung von Grundrechten
- § 31 Ersetzung von Bundesrecht
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 30 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 26 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.11)
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.