Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz
BbgPBWoG§ 5 Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung
Stand: 01.08.2026
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPBWoG/5#abs-1 (1) Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung sind unterstützende Wohnformen nach § 1 Absatz 2 Satz 2, die weder eine Einrichtung im Sinne des § 4 noch eine selbstverantwortlich geführte Wohnform im Sinne des § 2 Absatz 2 sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgPBWoG/5#abs-2 (2) Eingeschränkt selbstverantwortete Wohnformen müssen die Anforderungen des Abschnitts 2 erfüllen.