§ 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 57
Nach Gewicht
- BVerfG, 16.06.2009 – 1 BvR 2269/07Zitiert von 11
- BVerwG, 30.05.2012 – 9 C 5/11Revisionsgrund: nicht mit Gründen versehenes Urteil; vertragliche Vereinbarung über Kostentragung für eine Abwasserbeseitigungseinrichtung und BeitragsvorausverzichtZitiert von 57
- BVerwG, 30.05.2012 – 9 C 6/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 – 3 L 281/03Zitiert von 13
- VG Cottbus, 13.12.2012 – VG 3 K 906/11Zitiert von 1
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2011 – 1 L 128/07Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG München, 05.06.2025 – M 11 K 22.2014
- BVerwG, 09.01.2024 – 2 B 34/23Frist der Urteilsabfassung in Verfahren nach der BundesdisziplinarordnungZitiert von 11
- VG Halle, 21.09.2023 – 4 A 513/21 HALZitiert von 1
57 Entscheidungen zu § 246a BauGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 246a BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Absatz 6 sollen die in § 5 Absatz 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.