Gesetze / Bundeszentralregistergesetz
BZRG§ 54 Eintragungen in das Register
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- KG, 23.06.2015 – 4 VAs 28/15
- KG, 01.11.2018 – 1 VAs 6/18
- KG, 12.10.2012 – 4 VAs 54/12Zitiert von 2
- KG, 02.03.2012 – 4 VAs 3/12Zitiert von 2
- BGH, 21.05.2025 – 5 ARs 1/25Anforderungen an die fristgerechte Begründung einer Beschwerde
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 – DB 13 S 1634/15Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 10.02.2017 – 19 E 1318/17
- BGH, 19.10.2011 – 4 StR 425/11Strafzumessung: Prüfung der fiktiven Tilgungsreife bei Berücksichtigung einer nicht in das Bundeszentralregister eingetragenen ausländischen Vorstrafe im Rahmen der StrafzumessungZitiert von 8
- BVerwG, 28.09.2011 – 2 WD 18/10Ausländisches Strafurteil; Bindungswirkung; Strafbefehlsverfahren; Ermittlungen zur Rechtskraft; LösungsbeschlussZitiert von 8
11 Entscheidungen zu § 54 BZRG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 BZRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BZRG/54#abs-1 (1) Strafrechtliche Verurteilungen, die nicht durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen sind, werden in das Register eingetragen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BZRG/54#abs-2 (2) Erfüllt eine Verurteilung die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 nur hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Tat oder Taten, so wird die ganze Verurteilung eingetragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BZRG/54#abs-3 (3) Ist eine Verurteilung einzutragen oder ist sie bereits eingetragen, wird auch Folgendes eingetragen:
Wird eine eingetragene Verurteilung durch die Eintragung einer Folgemaßnahme ergänzt, ist § 55 Absatz 2 nicht anzuwenden.