Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 72
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.03.1995 – 2 BvG 1/89Handlungspflichten der Bundesregierung beim Erlaß der EWG-FernsehrichtlinieZitiert von 4
- BVerfG, 14.12.1976 – 2 BvR 802/75Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag; Fraktionsstatus der Abgeordneten der F.D.P.Zitiert von 5
- BVerfG, 28.07.1955 – 2 BvH 1/54Durchführung des nordrh.-westf. Schulgesetzes vom 8. April 1952 im ehemaligen Lande Lippe (Hauptsache)
- BVerfG, 21.05.1952 – 2 BvH 2/52Verteilung von Bundeswohnungsbaumitteln an die Länder. Formen der Einflußnahme der Länder auf die Bildung des Bundeswillens. Rechtspflicht zu bundesfreundlichem VerhaltenZitiert von 99
- BVerfG, 05.04.1952 – 2 BvH 1/52Schleswig-Holsteinisches Landeswahlgesetz v. 22.10.1951. Sachlegitimation politischer Parteien in Wahlrechtsstreitigkeiten. Bedeutung des Grundsatzes der WahlrechtsgleichheitZitiert von 35
- BVerfG, 13.02.2008 – 2 BvK 1/07Kommunalwahlrecht: Verletzung von Parteirechten durch Ablehnung der Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 21.07.2000 – 2 BvH 3/91Zulage zur Grundentschädigung für Landtagsabgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen - Thüringen -Zitiert von 15
- BVerfG, 30.01.1973 – 2 BvH 1/72Staatsvertraglich unbeschränkt gegebene Garantie unter dem Vorbehalt der einen ungeschriebenen Bestandteil des Bundesverfassungsrechts bildenden clausula rebus sic stantibus; Anpassung eines Staatsvertrags an veränderte Verhältnisse; Staatsvertrag des Freistaats Bayern mit dem Freistaat Coburg über die Vereinigung Coburgs mit BayernZitiert von 9
- BVerfG, 23.01.1957 – 2 BvE 2/56Bundeswahlrecht: Vereinbarkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des Erfordernisses von drei Direktmandaten mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/72#abs-1 (1) Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung erkennen auf
1.
die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Maßnahme,
2.
die Verpflichtung des Antragsgegners, eine Maßnahme zu unterlassen, rückgängig zu machen, durchzuführen oder zu dulden,
3.
die Verpflichtung, eine Leistung zu erbringen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/72#abs-2 (2) In dem Verfahren nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, ob die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners gegen eine Bestimmung der Landesverfassung verstößt. Die Vorschriften des § 67 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.