Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 26
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 19.12.2023 – 2 BvC 4/23 · Bundestagswahl Berlin – WahlprüfungZitiert von 3
- BVerfG, 18.03.2003 – 2 BvB 1/01Zitiert von 13
- BVerfG, 21.05.2025 – 2 BvE 3/20Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten MaßnahmeZitiert von 4
- BVerfG, 12.01.2022 – 2 BvC 17/18Wahlprüfungsbeschwerde 19/VIII – Ermittlungspflichten WahlprüfungsausschussZitiert von 12
- BVerfG, 20.08.2015 – 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14Beschwerdekammerbeschluss: Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens - hier: verzögerte Klärung eines positiven Zuständigkeitskonflikts - zudem verzögerte Umsetzung eines Zuständigkeitswechsels nach Änderung der Geschäftsverteilung - Gegenstandswertfestsetzung
- BVerfG, 16.11.2010 – 2 BvL 12/09Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung - mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung - Erforderlichkeit eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle nicht dargelegt - Möglichkeiten der einschränkenden Auslegung von § 306b Abs 2 Nr 2 StGBZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- Niedersächsischer Staatsgerichtshof, 09.12.2024 – StGH 10/23
- BVerfG, 14.03.2006 – 1 BvR 2087/03Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Verfahren über die Genehmigung des von einem marktbeherrschenden Unternehmen für den Zugang Dritter zu seinem Telekommunikationsnetz erhobenen Entgelts durch Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 157
- BVerfG, 15.07.1997 – 1 BvR 1174/90Prozeßgebühr für einen Rechtsanwalt bei der Vertretung mehrerer Beschwerdeführer in einer gegen eine Rechtsnorm erhobenen VerfassungsbeschwerdeZitiert von 20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/26#abs-1 (1) Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis. Es kann damit außerhalb der mündlichen Verhandlung ein Mitglied des Gerichts beauftragen oder mit Begrenzung auf bestimmte Tatsachen und Personen ein anderes Gericht darum ersuchen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/26#abs-2 (2) Auf Grund eines Beschlusses mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Gerichts kann die Beiziehung einzelner Urkunden unterbleiben, wenn ihre Verwendung mit der Staatssicherheit unvereinbar ist.