Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 27
Stand: 10.06.2019
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten dem Bundesverfassungsgericht Rechts- und Amtshilfe. Fordert das Bundesverfassungsgericht Akten eines Ausgangsverfahrens an, werden ihm diese unmittelbar vorgelegt.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 27 BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 10.05.1960 – 1 BvR 190/58, 1 BvR 363/58, 1 BvR 401/58, 1 BvR 409/58, 1 BvR 471/58Das Kindergeldgesetz ist "Recht der Sozialversicherung" (GG Art. 74 Nr. 12). Beitragspflicht an die Familienausgleichskassen (GG Art. 3 Abs. 1)Zitiert von 8
- BVerwG, 16.01.2008 – 1 WB 33.07Zitiert von 8
- AG Frankfurt am Main, 08.08.2012 – 31 C 2224/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
16.07.1998 Ausfertigung
§ 27 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I 1823)
BGBl. 1998 I S. 1823
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.