Gesetze / BSI-Kritisverordnung

BSI-KritisV

§ 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung

Bund4 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/9?asof=2024-01-01#abs-1 (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Siedlungsabfallentsorgung die Entsorgung von Siedlungsabfällen kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/9?asof=2024-01-01#abs-2 (2) Die Siedlungsabfallentsorgung wird in den Bereichen „Abfallsammlung und -beförderung“ und „Abfallverwertung und -beseitigung“ erbracht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSI-KritisV/9?asof=2024-01-01#abs-3 (3) Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die

1.
den in Anhang 8 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
2.
den Schwellenwert nach Anhang 8 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.
§ 8 § 10