Gesetze / Bundesrückerstattungsgesetz
BRüG§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BR%C3%BCG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz findet auf rückerstattungsrechtliche Ansprüche gegen das Deutsche Reich einschließlich der Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Reichspost Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BR%C3%BCG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz findet ferner Anwendung auf rückerstattungsrechtliche Ansprüche gegen
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 BRüG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Berlin, 19.11.2015 – 29 K 105.15Zitiert von 1
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Änderungsverlauf
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03.09.1969 Ausfertigung
§ 1 eingefügt und neu gefasst durch Artikel 1 iVm Artikel 2 des Gesetzes vom 3. September 1969 (BGBl. I 1561)
BGBl. 1969 I S. 1561
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