Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 178 Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/178#abs-1 (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer erhebt von den Rechtsanwaltskammern Beiträge, die zur Deckung des persönlichen und sächlichen Bedarfs bestimmt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/178#abs-2 (2) Die Höhe der Beiträge wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/178#abs-3 (3) Die Hauptversammlung kann einzelnen wirtschaftlich schwächeren Rechtsanwaltskammern Erleichterungen gewähren.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 178 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 – 1 AGH 5/15Zitiert von 2
- BGH, 11.01.2016 – AnwZ (Brfg) 33/15Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs als Aufgabe der Rechtsanwaltskammern: Zulässigkeit der Umlage einer Rechtsanwaltskammer für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
- BGH, 11.11.2024 – AnwZ (Brfg) 35/23Rechtsmäßigkeit des Kammerbeitrags in Rechtsanwaltskammer für Steuerberater
- BGH, 23.05.2019 – AnwZ (Brfg) 15/19Antrag auf Zulassung der Berufung in einem verwaltungsrechtlichen Anwaltsverfahren: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung der beA-Umlage; Einwand mangelnder Nutzung sowie überhöhter Entwicklungs- und Betriebskosten
- BGH, 25.06.2018 – AnwZ (Brfg) 23/18Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung einer Umlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 – 2 AGH 8/25Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 – 1 AGH 34/17
- VG Berlin, 02.09.2016 – 2 K 87.15Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 178 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.