Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 119 Zuständigkeit
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/119#abs-1 (1) Für das anwaltsgerichtliche Verfahren ist im ersten Rechtszug das Anwaltsgericht zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/119#abs-2 (2) Die örtliche Zuständigkeit des Anwaltsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz der Rechtsanwaltskammer, welcher das Mitglied der Rechtsanwaltskammer zur Zeit der Einleitung des Verfahrens angehört.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 119 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 – 1 AGH 31/19Zitiert von 2
- BGH, 02.03.2011 – AnwZ (B) 50/10Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des Anwaltsgerichts; Beschwerde zum Bundesgerichtshof bei Zuständigkeitsverneinung durch den Anwaltsgerichtshof
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 – 2 AGH 8/17
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 – 2 AGH 4/14Zitiert von 1
- BVerfG, 28.06.1967 – 2 BvR 143/61Zur Entziehung der Verteidigungsbefugnis (Art. 12 Abs. 1 GG); Gewohnheitsrecht als Eingriffsgrundlage in BerufsfreiheitZitiert von 12
- Anwaltsgerichtshof Bayern, 06.02.2025 – BayAGH III-4-3/21
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 24.01.2017 – 7 E 100/17
- VGH Hessen, 31.08.2016 – 7 E 462/16
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2014 – 9 S 203/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 119 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.