Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 11 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BGH, 03.12.2008 – AnwZ (B) 64/06
- BGH, 03.12.2008 – AnwZ (B) 30/07
- BGH, 03.12.2008 – AnwZ (B) 79/06
- BGH, 03.12.2008 – AnwZ (B) 73/06
- BGH, 12.03.2001 – AnwZ (B) 26/00
- BGH, 29.05.2000 – AnwZ (B) 34/99
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 11 BRAO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.