Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 18 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 18 BRAO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 18 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.12.2003 – AnwZ (B) 7/03
- VG Freiburg, 27.01.2016 – A 5 K 570/13
- OLG Düsseldorf, 16.04.2002 – 20 U 59/02
- BGH, 04.02.2003 – XI ZB 21/02Zitiert von 12
- BGH, 16.10.2002 – VIII ZB 30/02Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten bei Vertretung eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 108
- BVerfG, 13.12.2000 – 1 BvR 335/97Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den OberlandesgerichtenZitiert von 65
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 24.01.2018 – 26 O 453/16Zitiert von 5
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2016 – 3 O 183/16
- BGH, 03.12.2008 – AnwZ (B) 30/07
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.