Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 8 Teilgenehmigung
Wird zitiert von 88
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.01.2024 – 7 A 4/23Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für eine Konverteranlage (Nebenanlage einer HGÜ-Leitung)Zitiert von 10
- VG Minden, 31.10.2012 – 11 K 2165/11Zitiert von 6
- OVG NRW, 16.05.2013 – 8 A 2705/12Zitiert von 4
- VG Minden, 22.03.2013 – 11 K 2242/11
- OVG Sachsen, 29.03.2021 – 1 B 30/21Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 08.05.2012 – 12 KS 5/10Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- VG Schwerin, 19.09.2025 – 2 B 1913/25 SN
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 – 7 A 8/25Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 – 10 S 1411/23Zitiert von 5
88 Entscheidungen zu § 8 BImSchG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BImSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/8?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Auf Antrag soll eine Genehmigung für die Errichtung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage erteilt werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/8?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Bindungswirkung der vorläufigen Gesamtbeurteilung entfällt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen zu einer von der vorläufigen Gesamtbeurteilung abweichenden Beurteilung führen.